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   LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12   

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https://dejure.org/2013,35883
LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12 (https://dejure.org/2013,35883)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12 (https://dejure.org/2013,35883)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 12 Sa 1170/12 (https://dejure.org/2013,35883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 VTV

  • IWW

    VTV-Bau § 1 Abs. 2 Abschn. 6 UAbs. 1 S. 2, 3 VTV-Bau, § 18 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 6 Abs. 2
    Zahlung von Beiträgen zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 190/10

    Beitragspflicht, Sozialkassen des Baugewerbes, Mischbetrieb, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12
    Die Montage als ein zusätzliches Serviceangebot ist eine Zusammenhangstätigkeit zu der eindeutig überwiegenden Handelstätigkeit (BAG 18.05.2011 - 10 AZR 190/10).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12
    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in einer koordinierten Form außerhalb des Betriebes baugewerbliche Arbeiten ausführen (BAG 17.10.2012 - 10 AZR 500/11, juris; BAG 25.01.2005 - 9 AZR 44/04, NZA 2005, 1365).
  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 1170/12
    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in einer koordinierten Form außerhalb des Betriebes baugewerbliche Arbeiten ausführen (BAG 17.10.2012 - 10 AZR 500/11, juris; BAG 25.01.2005 - 9 AZR 44/04, NZA 2005, 1365).
  • BAG, 19.11.2014 - 10 AZR 787/13

    Selbständige Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 3 VTV

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2013 - 12 Sa 1170/12 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

    Richtigerweise dürften nur solche Betriebsabteilungen nach § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 und 3 VTV und deren Arbeitnehmer erfasst werden, bei denen im Sinne eines negativen Tatbestandsmerkmals verneint werden kann, dass diese Zusammenhangstätigkeiten zu baufremden Tätigkeiten ausüben und die Arbeitnehmer im Regelfall nicht zwischen Tätigkeiten für die Betriebsabteilung und Tätigkeiten für den Betrieb im Übrigen wechseln (vgl. Hess. LAG Urteil vom 08. Mai 2013 - 12 Sa 1170/12 - veröffentlicht in juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 787/13; Hess. LAG Urteil vom 19. Februar 2014 - 18 Sa 462/13 - veröffentlicht in juris, Revision eingelegt unter - 10 AZR 257/14; Hess. LAG Urteil vom 25. Juni 2014 - 18 Sa 1031/13 - Revision zugelassen ).
  • LAG Hessen, 19.02.2014 - 18 Sa 462/13

    Urlaubskassensystem der Bauwirtschaft

    So dürfte im Regelfall ausgeschlossen sein, bei einem (inländischen) Betrieb, welcher mit zeitlichem Schwerpunkt Fenster und Türen herstellt, den zeitlich untergeordneten Einbau der Fenster bei einem Teil der Kundschaft durch dafür qualifizierte Arbeitnehmer als Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 S. 3 VTV anzusehen, sogar wenn üblicherweise die Arbeitnehmer des Betriebs entweder nur beim Einbau oder nur in der Produktion eingesetzt werden (vgl. so schon Hess. LAG Urteil vom 08. Mai 2013 - 12 Sa 1170/12 - veröffentlicht in juris; Revision eingelegt unter - 10 AZR 787/13 ).
  • LAG Hessen, 15.05.2015 - 10 Sa 481/14

    Das tarifliche Merkmal "Gesamtheit von Arbeitnehmern" ist als vereinbar mit dem

    Dieser Argumentation, auf die sich zuvor das Hess. LAG (Hess. LAG 8. Mai 2013 - 12 Sa 1170/12 - Juris) und in diesem Verfahren auch das Arbeitsgericht bezogen haben, ist das Bundesarbeitsgericht zu Recht nicht gefolgt.
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